Reformierung VI; Eberhard Bosslet: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ort ==
== Ort ==


Berlin-Schönefeld, Waltersdorfer Chaussee/ Ecke Nottenweg, 12355 Berlin


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== Künstlerin, Künstler ==
== Künstlerin, Künstler ==


[[Künstler]]
[[Eberhard Bosslet]]
== Technische Angaben ==
== Technische Angaben ==
'''Werktechnik, Material'''
'''Werktechnik, Material'''


 
Intervention: Farbe auf Beton


'''Maße'''
'''Maße'''


 
8 x 25 x 10 m (H x B x T)


'''Kurzbeschreibung'''
'''Kurzbeschreibung'''


Eine Bauruine im öffentlichen Raum, deren ursprüngliche Funktion nicht mehr eindeutig zu definieren ist, wird mit einem linienförmigen Farbauftrag versehen, der die Binnenform der einzelnen Flächen entlang der Bruchkanten nachzeichnet.


== Zeitangabe ==
== Zeitangabe ==


2004


== Inhaltliche Beschreibung ==
== Inhaltliche Beschreibung ==


Quelle:
„Reformierung VI“ ist eine „Intervention“ im Außenraum. Ein verfallenes, bereits in Vergessenheit geratenes Gebäude, welches an ein Brückenfundament erinnert, über dessen wahre Funktion jedoch nur spekuliert werden kann, diente Bosslet als Objekt, an dem er die Betonwände entlang den Bruchkanten mit einem weißen, linienförmigen Farbauftrag versehen hat. Er liefert dem Betrachter eine Analyse der architektonischen Struktur der Bauruine und verleiht ihr damit die Möglichkeit, eine eigenständige und empfindliche Form darzustellen. Das Bauwerk erfährt durch die „Intervention“ eine Umwertung. Von nun an wird es als Monument wahrgenommen und dient als Anregung, über seine früheren sozialen und technischen Verwicklungen nachzudenken. Gleichzeitig wird durch die Betonung der architektonischen Linien ein bestimmter Zeitpunkt innerhalb der Verfallsphase konserviert, zu dem die Ruine eine eigene, neuartige Ästhetik besitzt.
 
„...Ich erlaube mir, die heruntergekommenen Hinterlassenschaften in Besitz zu nehmen. Wenn andere sich erlauben, solche Dinge zu hinterlassen, erlaube ich mir, einen Kommentar dazu zu geben. Die soziale Bindung des Eigentums gilt ja nicht nur für die Seite, die es besitzt, sondern auch für die, die damit umgehen müssen. Also habe ich mir das Recht herausgenommen, zu intervenieren. ...“ Eberhard Bosslet
 
Quelle: Website Eberhard Bosslet, www.bosslet.com, 12.02.2008
 
 


== Organisatorischer Rahmen, Eigentümer ==
== Organisatorischer Rahmen, Eigentümer ==

Version vom 12. Februar 2008, 12:35 Uhr

Fotodokumentation

Ort

Berlin-Schönefeld, Waltersdorfer Chaussee/ Ecke Nottenweg, 12355 Berlin

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Künstlerin, Künstler

Eberhard Bosslet

Technische Angaben

Werktechnik, Material

Intervention: Farbe auf Beton

Maße

8 x 25 x 10 m (H x B x T)

Kurzbeschreibung

Eine Bauruine im öffentlichen Raum, deren ursprüngliche Funktion nicht mehr eindeutig zu definieren ist, wird mit einem linienförmigen Farbauftrag versehen, der die Binnenform der einzelnen Flächen entlang der Bruchkanten nachzeichnet.

Zeitangabe

2004

Inhaltliche Beschreibung

„Reformierung VI“ ist eine „Intervention“ im Außenraum. Ein verfallenes, bereits in Vergessenheit geratenes Gebäude, welches an ein Brückenfundament erinnert, über dessen wahre Funktion jedoch nur spekuliert werden kann, diente Bosslet als Objekt, an dem er die Betonwände entlang den Bruchkanten mit einem weißen, linienförmigen Farbauftrag versehen hat. Er liefert dem Betrachter eine Analyse der architektonischen Struktur der Bauruine und verleiht ihr damit die Möglichkeit, eine eigenständige und empfindliche Form darzustellen. Das Bauwerk erfährt durch die „Intervention“ eine Umwertung. Von nun an wird es als Monument wahrgenommen und dient als Anregung, über seine früheren sozialen und technischen Verwicklungen nachzudenken. Gleichzeitig wird durch die Betonung der architektonischen Linien ein bestimmter Zeitpunkt innerhalb der Verfallsphase konserviert, zu dem die Ruine eine eigene, neuartige Ästhetik besitzt.

„...Ich erlaube mir, die heruntergekommenen Hinterlassenschaften in Besitz zu nehmen. Wenn andere sich erlauben, solche Dinge zu hinterlassen, erlaube ich mir, einen Kommentar dazu zu geben. Die soziale Bindung des Eigentums gilt ja nicht nur für die Seite, die es besitzt, sondern auch für die, die damit umgehen müssen. Also habe ich mir das Recht herausgenommen, zu intervenieren. ...“ Eberhard Bosslet

Quelle: Website Eberhard Bosslet, www.bosslet.com, 12.02.2008


Organisatorischer Rahmen, Eigentümer

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Diskussion:Reformierung VI; Eberhard Bosslet